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§ 2b UStG für Kirchen: So gelingt die Umstellung auf die neuen umsatzsteuerlichen Anforderungen für die Kirchenverwaltungen inkl. Erläuterung der aktuellen BMF-Schreiben

Datum: 12 Dezember 2023
Zeit: 10:00 - 16:30 Uhr
Externe Präsenz-Veranstaltung
Veranstaltungsort
in Nähe des Hauptbahnhofs wird noch bekannt gegeben
Hamburg  
Routenplaner

  • EXTERNE VERANSTALTUNG
  • Ihr Referent

Schwerpunkte

  • Darstellung und Erläuterung der Neuregelungen
  • Auswirkungen der neuen Rechtslage auf einzelne Bereiche (Vermögensverwaltung und Leistungsbeziehungen zu anderen Kirchengemeinden sowie privatrechtliche Entgelte)
  • Vorstellung spezieller kirchlicher Leistungen unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte
  • Gestaltungsmöglichkeiten zur Beeinflussung der Steuerpflicht
  • Erläuterungen der aktuellen BMF-Schreiben zum Thema § 2b UStG
  • Notwendige umstellungsrelevante Tätigkeiten in der Kirchenverwaltung und ihre praktische Umsetzung

Mit dem neuen § 2b UStG ändern sich die Grundsätze für die Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wozu auch Kirchengemeinden, Kirchenkreise sowie Bistümer zählen. Grundsätzlich gelten seit 01.01.2017 andere Anforderungen an den Unternehmerbegriff. Das bisherige Besteuerungsrecht kann bis zum 31.12.2020 weiter angewendet werden, wenn dies bis zum 31.12.2016 dem Finanzamt gegenüber verbindlich erklärt worden ist. Das Seminar zeigt den Teilnehmenden, wie sie die Zeit nutzen können, die umsatzsteuerlichen Sachverhalte zu identifizieren und die internen Prozesse effektiv auf die neuen Anforderungen umzustellen.

Zielgruppe
Leiter:innen und Beschäftigte kirchlicher Verwaltungen


Weitere Informationen und Anmeldung

Christian Trost

Steuerberater
Geschäftsführer BDO Concunia GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft