Juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) müssen sich bei jeder „Einnahme” die Frage stellen, ob sie auf privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Grundlage tätig werden. Mit der Neuregelung des §2b UStG wurde zudem die Unternehmereigenschaft neu definiert und ausgeweitet.
In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick zu den rechtlichen Neuerungen sowie einen praktischen Leitfaden, der Ihnen bei der Umstellung und dem Systemwechsel in der Unternehmereigenschaft für jede jPöR hilft.
Ihr Nutzen
- Verschaffen Sie sich aktuelles Umsatzsteuerwissen, um rechtssicher zu agieren und Fallstricke zu vermeiden.
- Erfahren Sie, wie Sie die neuste Rechtsprechung im Rahmen der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand umsetzen und den Systemwechsel korrekt vorbereiten.
- Informieren Sie sich, wie Sie den Vorsteuerabzug sichern und Vorsteuerberichtigungen nach § 15a UStG korrekt vornehmen.
- Sorgen Sie dafür, dass Sie die Anforderungen an ein steuerliches Risikomanagement erfüllen.
- Lernen Sie, wie Sie sich am besten auf die Schwerpunkte in der Betriebsprüfung vorbereiten.
Inhalte
- Zusätzliche Umsatzsteuerpflichten durch die Neuregelung nach § 2b UStG
- Genaue Analyse und Überwachung der steuerlich relevanten Sachverhalte
- Vorsteuerabzug und Vorsteuerberichtigungen nach § 15a UStG
- Rücknahme der Optionserklärung
- Schwerpunkte in der Betriebsprüfung
- Notwendige Anpassung der Strukturen in öffentlichen Verwaltungen
- Wesentliche Anforderungen an ein steuerliches Risikomanagement
Programm
TAG 1
So bereiten Sie sich auf das Umsatzsteuerrecht der öffentlichen Verwaltung vor
- Steuerrecht für juristische Personen des öffentlichen Rechts
- System der Umsatzsteuer
- Die öffentliche Hand als Unternehmer
- Ort der sonstigen Leistung – Vermeidung von Fallstricken
- Ausgewählte Einzelfälle und Schwerpunkte der Betriebsprüfung
TAG 2
So erstellen Sie Ihren Umsetzungsfahrplan für den neuen § 2b UStG
- Brennpunkt § 2b UStG
- Erkenntnisse aus dem BMF-Schreiben vom 16.12.2016
- Vorteile des neuen § 2b UStG beim Vorsteuerabzug
- Umsetzungsfahrplan zum neuen § 2b UStG
- Tax Compliance – Aufbau eines steuerlichen Risikomanagements bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts