Sollten wir jetzt durchschnaufen oder die Zeit klug nutzen, um die richtigen Dinge für eine erfolgreiche UStG-2b-Umsetzung nunmehr auch richtig zu tun, oder gibt es noch ganz andere Lösungsstrategien?
AusgangssituationDer §2b UStG betrifft eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes dahingehend, dass Leistungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR), d. h. Bund, Länder, Kommunen, öffentliche Unternehmen, Kirchen und caritative Einrichtungen oder auch Hochschulen und...
Was wurde entschieden?Der europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 04.05.2023 über die umsatzsteuerliche Einordnung der Vermietung eines Gebäudes samt Betriebsvorrichtungen entschieden.
Vor dem Hintergrund der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 14.05.2019 - C-55/18) und des Bundesarbeitsgerichts (Beschl. v. 13.09.2023 - 1 ABR 22/21) sind Arbeitgeber bereits heute verpflichtet, ein „verlässliches, objektives und zugängliches System“ zur Erfassung der täglichen...
Reform zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts
Ab dem 1. Juli 2023 fallen für Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften, Europäische Genossenschaften und Partnerschaften Bußgelder bei Verstoß gegen die Mitteilungspflicht der Angaben ihrer wirtschaftlich Berechtigten nach § 20 Abs. 1 des Geldwäschegesetzes (GwG) an.
Am 12. Mai 2023 hat der Bundesrat das Hinweisgeberschutzgesetz (“HinSchG”) nach einem langwierigen Gesetzgebungsverfahren nun schließlich verabschiedet. Das Gesetz tritt einen Monat nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt, also voraussichtlich Anfang Juli 2023 in Kraft. Grundlage des HinSchG ist...
Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte am 17.05.2022 (Az.: 9 A 1019/20) entschieden, dass die Abwassergebührenkalkulation der Stadt Oer-Erkenschwick für das Jahr 2017 rechtswidrig ist. Als Begründung wurde dargelegt, der gleichzeitige Ansatz von kalkulatorischen Abschreibungen und...
Die Landesregierung in NRW hat die Eckpunkte des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2024 übermittelt. Obwohl die Finanzausgleichsmasse mit ca. 15,166 Milliarden Euro über dem Vorjahreswert liegt, verringert sich die verteilbare Finanzausgleichsmasse.