Die Umsetzung von kommunalen Infrastrukturprojekten erfordert einen hohen Einsatz von Ressourcen. Um eine zukunftsfähige und nachhaltige Gestaltung der Infrastruktur zu ermöglichen, setzen Kommunen vermehrt auf eine zirkuläre Wertschöpfung.
Der Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft und die Erreichung von festgelegten Nachhaltigkeitszielen erfordert erhebliche Investitionen. In diesem Zusammenhang spielt der Markt für grüne Anleihen eine bedeutende Rolle, der in den letzten Jahren immer mehr gewachsen ist.
Mit Schreiben vom 18.11.2022 hat das BMF nun die Urteile des Bundesfinanzhofs vom 16.11.2016 (VR1/15) und 23.10.2019 (XI R 18/17 und V R 46/17) veröffentlicht und hierzu ergänzend Stellung genommen.
Mit der Veröffentlichung der beiden Urteile vom 01.01.2022 C-141/20 und C-269/20 hat der EuGH zur umsatzsteuerlichen Organschaft in Deutschland grundsätzlich Stellung genommen. Zuvor hatte der BFH sich mit der Frage der Voraussetzungen der finanziellen Eingliederung sowie der Bestimmung des...
Am 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2022 und somit einer erneuten Verlängerung des Übergangszeitraums des § 2b UStG zugestimmt.
Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Corporate Sustainbility Reporting Directive (CSRD) wurde am 10. November 2022 vom Europäischen Parlament angenommen und am 28. November vom Rat der Europäischen Union gebilligt.
Am 14. Dezember 2022 wurde das Gesetz „Zweites Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ veröffentlicht und ist ab dem 15. Dezember 2022 in Kraft getreten. Geändert wurde unter anderem das Kommunalabgabengesetz (KAG). Auf diese Änderungen soll im Folgenden eingegangen werden.
Der lineare AfA-Satz für nach dem 31.12.2022 fertiggestellte Wohngebäude wird von bisher 2 % auf 3 % erhöht.
Am 7. Dezember 2022 hat der Landtag in NRW das oben genannten Gesetz beschlossen. Das Gesetz hat erhebliche Auswirkungen auf die Haushaltsplanungen und die Jahresabschlüsse der folgenden Jahre.