Durch die Einführung des neuen Haushalts- und Rechnungswesens sind die Gebietskörperschaften in den einzelnen Bundesländern verpflichtet, einen Gesamtabschluss zu erstellen.
Dient eine Einrichtung der Kommune überwiegend dem Vorteil von Einzelnen, werden Benutzungsgebühren erhoben, sofern kein privatrechtliches Entgelt gefordert.
Die digitale Lösung für die Grundsteuer