Steuerliche Bestandsaufnahme bei Kirchengemeinden

Entsprechend den europäischen Vorgaben der Mehrwertsteuersystemrichtlinie wird die unternehmerische Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes zum Teil erheblich ausgeweitet. Dies betrifft auch die Kirchengemeinden/kirchlichen Träger. 

Danach ist zu hinterfragen und zu ermitteln, ob im Einzelfall gegen Zahlung eines Entgelts erbrachte Tätigkeiten (z. B. Verkauf von Opferkerzen, Verkauf von Eintrittskarten für Orgelkonzert, Grabpflegeleistungen, Einnahmen aus Pfarrfest oder Betrieb „Eine-Welt-Laden“) der Umsatzbesteuerung unterfallen. In diesem Fall wäre z. B. Umsatzsteuer zu erheben, abzuführen und zu deklarieren. Um die Umsetzung der neuen Regelungen sicherzustellen, bedarf es einer systematischen und grundlegenden Vorgehensweise. Für die Umstellung haben wir einen Beratungsansatz entwickelt, in dem unsere Erfahrungen aus der Beratung anderer Kirchengemeinden eingeflossen sind.

Unser Beratungsansatz:

                 
 

Im Rahmen einer steuerlichen Bestandsaufnahme werden bestehende und potentielle steuerliche Sachverhalte anhand einer Checkliste mit Ihnen gemeinsam untersucht. Die Checkliste ist speziell auf Kirchengemeinden abgestimmt und dient der Identifikation von Leistungen auf privatrechtlicher Grundlage sowie von Leistungen in Ausübung öffentlicher Gewalt, mit denen die Kirchengemeinden in unmittelbaren Wettbewerb zu privaten Wirtschaftsteilnehmern treten.

Als Ergebnis wird Ihnen ein Protokoll mit den einzelnen Feststellungen und steuerlichen Hinweisen zur Verfügung gestellt. Dieses besteht aus der ausgefüllten und überarbeiteten Checkliste sowie einer ausformulierten Zusammenfassung der Ergebnisse. Das Protokoll dient als Grundlage für das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit der Umstellung auf das StÄndG 2015.

Im November 2021 ist die Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Teil des Unternehmensverbundes der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geworden. 

Von diesem Schritt profitieren beide Seiten: Wir können unsere Kunden im dynamischen Münsterland mit der vollen Expertise einer national breit aufgestellten und international vernetzten Gesellschaft beraten und begleiten. BDO profitiert von der großen Concunia-Expertise im öffentlichen Sektor - denn unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BDO Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gelten als Spezialisten im Beratungs- und Prüfungsbereich kommunaler Institutionen. 

Von diesen Vorteilen können auch Sie profitieren. Unser Leistungsportfolio ist speziell auf die Bedürfnisse juristischer Personen des öffentlichen Rechts eingestellt – ein Schwerpunkt, in dem wir seit langer Zeit mit hoher Expertise und großem Engagement tätig sind. Neben unserer Praxis, wie etwa in der steueroptimierenden und gleichzeitig betriebswirtschaftlichen Beratung öffentlicher Verwaltungen und Unternehmen sind wir auch im Bereich der Aus- und Fortbildung und als Autoren vertreten. Gerne werden wir auch für Sie tätig – nehmen Sie Kontakt auf!



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