Steuerliche Bestandsaufnahme bei Volkshochschulen

Die Umsatzbesteuerung wird durch die Einführung des § 2b UStG neu ausgerichtet. Entsprechend den europäischen Vorgaben der Mehrwertsteuersystemrichtlinie wird die unternehmerische Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes zum Teil erheblich ausgeweitet. Dies betrifft auch die Volkshochschulen in öffentlicher Trägerschaft.

Um die Umsetzung der neuen Regelungen sicherzustellen, bedarf es einer systematischen und grundlegenden Vorgehensweise. Hierzu sind vertragliche und organisatorische Veränderungen erforderlich. Auf Grund des beträchtlichen Aufwands sollte mit der Umstellung der Volkshochschulen zeitnah begonnen werden. Für eine systematische Umstellung haben wir einen strukturierten und systematischen Beratungsansatz entwickelt, in dem unsere Erfahrungen mit anderen öffentlichen Verwaltungen eingeflossen sind.

Unser Beratungsansatz:
 

                     
 

Im Rahmen einer steuerlichen Bestandsaufnahme werden bestehende und potentielle steuerliche Sachverhalte anhand einer Checkliste mit Ihnen gemeinsam untersucht. Die Checkliste ist speziell auf öffentliche Volkshochschulen abgestimmt und dient der Identifikation von Leistungen auf privatrechtlicher Grundlage sowie von Leistungen in Ausübung öffentlicher Gewalt mit denen die Volkshochschulen in unmittelbaren Wettbewerb zu privaten Wirtschaftsteilnehmern treten. 

Ein Schwerpunkt der Bestandsaufnahme ist die Untersuchung von Tätigkeiten im Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit. Darüber hinaus dient die steuerliche Bestandsaufnahme der Aufklärung bereits bestehender Steuerpflichten sowie steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten.

Als Ergebnis wird Ihnen ein Protokoll mit den einzelnen Feststellungen und steuerlichen Hinweisen zur Verfügung gestellt. Dieses besteht aus der ausgefüllten und überarbeiteten Checkliste sowie einer ausformulierten Zusammenfassung der Ergebnisse. Das Protokoll dient als Grundlage für das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit der Umstellung auf das StÄndG 2015 (Bsp.: Tätigkeits-, Ertrags- und Aufwands- sowie Vertragsanalysen, Umsetzung interner Maßnahmen und steuerlicher Gestaltungen).

Im November 2021 ist die Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Teil des Unternehmensverbundes der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geworden.

Von diesem Schritt profitieren beide Seiten: Wir können unsere Kunden im dynamischen Münsterland mit der vollen Expertise einer national breit aufgestellten und international vernetzten Gesellschaft beraten und begleiten. BDO profitiert von der großen Concunia-Expertise im öffentlichen Sektor - denn unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BDO Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gelten als Spezialisten im Beratungs- und Prüfungsbereich kommunaler Institutionen. 

Von diesen Vorteilen können auch Sie profitieren. Unser Leistungsportfolio ist speziell auf die Bedürfnisse juristischer Personen des öffentlichen Rechts eingestellt – ein Schwerpunkt, in dem wir seit langer Zeit mit hoher Expertise und großem Engagement tätig sind. Neben unserer Praxis, wie etwa in der steueroptimierenden und gleichzeitig betriebswirtschaftlichen Beratung öffentlicher Verwaltungen und Unternehmen sind wir auch im Bereich der Aus- und Fortbildung und als Autoren vertreten. Gerne werden wir auch für Sie tätig – nehmen Sie Kontakt auf!

 


Warum BDO?