Erfüllen Sie die Anforderungen an den neuen europäischen Datenschutz?
Die Umsetzung zum 25. Mai 2018 ist Pflicht für jedes Unternehmen.
Nach Art. 5 II DSGVO wird von den verantwortlichen Unternehmen eine Rechenschaftspflicht verlangt. Sie müssen jederzeit nachweisen können, dass die Gesetze eingehalten werden (Stichwort Beweislastumkehr).
Jedes Unternehmen benötigt ab einer Größe von 10 Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten und ein Verfahrensverzeichnis (wie werden personenbezogene Daten gespeichert, wo werden sie gespeichert und wann werden sie gelöscht).
Nur durch die Bestellung eines externen Datenschützers kann sich der Geschäftsführer/Eigentümer vor einer privaten Haftung schützen. Ein interner Datenschützer würde zudem einen besonderen Kündigungsschutz genießen und ist zusätzlich ebenfalls in der privaten Haftung! Die Benennung des internen – für die Firmen EDV-verantwortlichen – Mitarbeiters ist wegen des Interessenkonfliktes nicht möglich!
Die Aufsichtsbehörden haben empfindliche Bußgelder bei Nichteinhaltung angekündigt, für die der Geschäftsführer/Inhaber privat haftet.
Ihre Vorteile:
- Best Practice Ansätze in Bezug auf Datenschutz und Sicherheitsansätze
- Umfassendes Verständnis der internen Abläufe in Unternehmen und Verwaltungen
- Übergreifendes Verständnis der Ziele von Business-, IT- und Fachabteilungen
- Sicherstellung der Projektkommunikation und Timelines
- Praxiserprobter Datenschutzbeauftragter bei vielen Mandanten
Profitieren Sie von unserem Quickcheck und sprechen Sie uns an!
Auszüge der Ziele des Quickchecks:
- Erfassung Mitarbeiterlisten, Lieferantenlisten und Kundeninformationen
- Erfassung Datenspeicher- und Speicherverfahren
- Erfassung technisch-organisatorischer Maßnahmen, z. B. Überprüfung der Zutritts- und Zugangskontrollen
- Erfassung von betriebsinternen Anweisungen
- Sichtung der Arbeitsverträge und Überprüfung der Internetseite
- Erfassung der bisherigen ADV-Verträge (Auftragsdatenverarbeitungsverträge)
- Einstufung des Datenschutzniveaus
- Erstellung des Verfahrensverzeichnisses (Erstellung mit Risikoabschätzung)