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  • Steuern geht die
    ganze Verwaltung etwas an

Steuerberatung der öffentlichen Verwaltung

Die kommunale Steuerabteilung der Concunia ist spezialisiert auf die „Besteuerung der öffentlichen Hand“ und unterstützt Sie in steuerlichen, rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und strategischen Fragestellungen. Unser fundiertes Wissen aus langjähriger Erfahrung umfasst die Vorbereitung steuerlich relevanter Daten, die Deklaration der Ertragsteuern für Ihre Betriebe gewerblicher Art sowie der Umsatzsteuer für die öffentliche Verwaltung und die Umsetzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten. Darüber hinaus begleiten wir Sie bei Betriebsprüfungen und legen – falls erforderlich – Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen der Finanzverwaltung ein und unterstützen Sie bei organisatorischen Umstrukturierungen.

Spätestens ab dem 1. Januar 2023 muss die öffentliche Hand die neue Rechtslage nach dem StÄndG 2015 anwenden. Bei dieser Umstellung auf den § 2b UStG unterstützt Sie unser Team durch speziell entwickelte Produkte:

  • Der steuerliche „Quickcheck“
  • Die Umstellung auf den § 2b UStG
  • Tax Compliance
  • Kommunale Vertragsdatenbank inkl. Steuerworkflow (in Kooperation mit d.velopAG/Codia Software GmbH)

Ihre Vorteile:

  • Spezialisierte Steuer- und Rechtsberatung mit einschlägigen Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung aus einer Hand
  • Erfahrungsschatz aus > 100 durchgeführten § 2b UStG Beratungen
  • Unser Expertenteam ist bundesweit für Sie im Einsatz.
  • Verhandlungssichere Experten bei Betriebsprüfungen und Finanzgerichtsprozessen
  • Seminare, Workshops und individuelle Trainings für Ihre fachliche Weiterentwicklung
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