Demnach soll ein bundesweites, einheitliches, digitales Meldesystem, das für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen verwendet werden soll, eingeführt werden. Hierdurch soll die Anfälligkeit für Umsatzsteuerbetrug gesenkt werden. Das derzeitige Verfahren, das eine Weiterleitung der Daten an die Finanzverwaltung nach Ausstellung der Rechnung vorsieht, soll erneuert werden.
Doch eine E-Rechnung ist nicht einfach eine PDF-Datei oder Bilddatei. Die E-Rechnung muss die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und folgenden Kriterien der EU-Richtlinie 2014/55/EU und der ERechV entsprechen. Die Rechnungsdaten bei einer E-Rechnung werden in einem maschinenlesbaren, strukturierten Datensatz dargestellt, welcher versendet und empfangen werden kann und somit eine automatische digitale Weiterverarbeitung bewirkt. Hierfür eignet sich der strukturierte XML-Datensatz „XRechnung“. Dieser elektronische Standard ist maschinell lesbar, offen und unentgeltlich. Die digitale Rechnungsstellung soll bindend sein. Die Validierung einer Rechnung soll vor der Übermittlung an den Empfänger erfolgen. Somit erhält die Finanzverwaltung Kenntnis über die Rechnung, bevor diese den Empfänger erreicht. Außerdem fördert diese Erneuerung die Digitalisierung im Rechnungswesen und somit auch den digitalen Reifegrad der Unternehmen. Seit dem Inkrafttreten der ERechV am 27. November 2018 mussten die obersten Bundesbehörden und Verfassungsorgane in der Lage sein E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Stufenweise mussten weitere Behörden hierzu ebenfalls imstande sein, sodass ab April 2020 die Bundesländer und Kommunen in die Verantwortung gezogen wurden.
Ab November 2020 wurden Lieferanten und Dienstleister, die mit öffentlich-rechtlichen Rechtsformen kooperieren, verpflichtet, Rechnungen in einem elektronischen Datensatz zu senden. Die Pflicht der E-Rechnung für privatrechtliche Rechtsformen untereinander besteht jedoch noch nicht, soll aber laut dem Koalitionspapier eingeführt werden. Für Unternehmen in anderen EU-Ländern wie Frankreich oder Italien existiert bereits die Pflicht bzw. Regelung zur Aufstellung einer E-Rechnung.