Erhöhung der Jahresumsatzgrenze bei Betrieben gewerblicher Art

Als Anhaltspunkt wurde unter anderem dabei der Jahresumsatz im Sinne des Umsatzsteuergesetzes von 35.000 € angesehen, der dazu führt, dass die Tätigkeit sich innerhalb der Gesamttätigkeit der juristischen Person des öffentlichen Rechts wirtschaftlich heraushebt. Laut dem Entwurf zu den Körperschaftsteuerrichtlinien 2022 soll diese Grenze auf 45.000 € erhöht werden.