Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht öffentlicher Verwaltungen

Der Vorschlag erweitert die Berichtspflichten deutlich, um die Ziele des europäischen Green Deals zu gewährleisten. Wir berichteten bereits im letzten Newsletter über die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

In der Nachhaltigkeitsberichterstattung muss beispielsweise auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, auf die Achtung der Menschenrechte und auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung eingegangen werden. Dies verdeutlicht der Umstand, dass die zu berichtenden ökologischen und sozialen Angaben auch ökonomische Relevanz für die Unternehmen haben. Bestehende Lücken sollen geschlossen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung mit den Zielen des Aktionsplans zur Finanzierung verbessert werden.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht wird bei großen, nicht nur kapitalmarkt-orientierten Unternehmen sowie Kreditinstituten und Versicherungen zur Pflicht. Er ersetzt damit die Berichterstattung der nicht finanziellen Aspekte. Selbst Landesbetriebe oder Kapitalgesellschaften von Gemeinden und Städten werden zukünftig auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Fokus haben müssen.

Es stellt sich die Frage, inwieweit die Nachhaltigkeitsberichterstattung Auswirkungen auf die Lageberichterstattung in öffentlichen Verwaltung hat. In öffentlichen Verwaltung sind diese Aspekte der Lageberichterstattung nicht zwingend durch Gesetz vorgegeben. Gerade in öffentlichen Verwaltung erachten wir es aber für notwendig, eine Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht mit aufzunehmen.