Eckpunkte des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2024 des Landes NRW

Grund hierfür ist einerseits die vom Land durchgeführte Verbundmassen-Aufstockung in den Jahren 2021 und 2022 mit insgesamt rd. 1,5 Mrd. Euro, die über 50 Jahre mit jährlich rd. 29,8 Mio. Euro getilgt werden sollen. Andererseits führen die sogenannten Altschuldenpläne des Landes zu einem sogenannten Vorwegabzug in Höhe von 230 Mio. Euro.

Die Differenzierung der fiktiven Hebesätze zwischen kreisangehörigen Städten und Gemeinden
sowie kreisfreien Städten bleibt bestehen. Wegen des anhängigen Klageverfahrens bleibt es aber bei der hälftigen Umsetzung der differenzierten fiktiven Hebesätze.

Ein Investitionsprogramm für kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen mit einem Volumen von mindestens 6 Milliarden Euro ist laut dem Eckpunktepapier zum GFG für das Jahr 2024 vorgesehen. Auch hier soll eine Abfinanzierung der hiermit verbundenen Finanzmittel durch einen Vorwegabzug zulasten der Allgemeinen Investitionspauschale in Höhe von 300 Millionen Euro jährlich über einen Zeitraum von 40 Jahren erfolgen.