Bund, Länder und Kommunen stehen vor großen Herausforderungen, die durch die Einrichtung eines Sondervermögens mit bis zu 500 Mrd. Euro für Infrastrukturmaßnahmen adressiert werden. Dieses Sondervermögen sichert eine langfristige Finanzierungsgrundlage für Investitionen zur Modernisierung Deutschlands.
Sach- und Rechtslage
Mit der Grundgesetzesänderung vom März 2025 schafft die Bundesregierung die Voraussetzung ein Sondervermögen von bis zu 500 Mrd. Euro für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Klimaneutralität bis 2045. Im neu eingeführten Artikel 143h des Grundgesetzes (GG) werden Zuwendungen in Höhe von 100 Mrd. Euro sowohl für den Klima- und Transformationsfonds als auch den Ländern für Investitionen in ihre Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Die Finanzierungsgrundlage bildet hierbei der beschlossene Gesetzesentwurf des SVIKG von 24. Juni 2025 durch das Bundeskabinett, die den Artikel 143h des GG einfachgesetzlich* umsetzt. Nach dem Gesetzentwurf können Investitionsmaßnahmen bis Ende 2036 bewilligt werden, sofern sie nicht vor dem 1. Januar 2025 begonnen wurden (vgl. §§ 11,12 SVIKG). Durch die Verabschiedung** des Bundestages vom 18. September 2025 über das Sondervermögen soll der Bundesrat, voraussichtlich im Oktober 2025, dem Gesetz SVIKG zustimmen.
500 Mrd. Euro für Investitionsprojekte
Mit dem Gesetzentwurf SVIKG sind notwendige Investitionsprojekte in folgende Bereiche möglich
Der Fokus liegt auf der Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur, Unterstützung erneuerbarer Energien und der digitalen Infrastruktur.
Alternativen? Es gibt keine. Ohne die Finanzmittel des Sondervermögens wären Investitionen in den jeweiligen Infrastrukturen nicht in dem erforderlichen Maß, in dem gebotenen Zeitrahmen und mit der benötigten Planungssicherheit möglich.
Ausblick
Der Gesetzesentwurf stellt einen bedeutenden Schritt zur Modernisierung der Infrastruktur und zur Bekämpfung des Klimawandels dar. Die nächsten zwölf Jahren sind entscheidend, um die angestrebten Ziele und Herausforderungen in diesen Bereichen anzugehen. Hierbei ist die projektintegrierende Baurevision für die Umsetzung der bevorstehenden Infrastrukturprojekte unerlässlich, um sicherzustellen, dass die eingesetzten Mittel zielgerichtet, rechtskonform und effizient verwendet werden.
BDO Baurevision
Als zuverlässiger Partner verfügen wir über einschlägige Erfahrung in der Beratung und Begleitung komplexer Bau- und Infrastrukturprojekte. Wir unterstützen Verwaltungen, Stadtwerke und weitere öffentliche Institutionen professionell in allen Phasen der Projektumsetzung und schaffen Mehrwert durch unsere Revisionsziele:
Kostenkontrolle & Qualitätssicherung
| Prozesssicherheit & Effizienz
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Risikominimierung & Compliance
| Transparenz & Nachvollziehbarkeit
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* einfachgesetzlich: sind förmliche Gesetze, die nicht in der Verfassung stehen und Regelungen mit Außenwirkung erlassen ** verabschieden: Prozess im Gesetzgebungsverfahren, bei dem der Bundestag in der 3. Lesung über den Gesetzesentwurf abstimmt. Bei Annahme im Bundestag muss das Gesetz dem Bundesrat zugeleitet werden.