Abgrenzung von finanziellen Zuwendungen des Landes NRW im Jahresabschluss

Abgrenzung von finanziellen Zuwendungen des Landes NRW im Jahresabschluss

Im November haben die Gemeinden in NRW Bescheide über finanzielle Zuweisungen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine erhalten. Es werden insgesamt 593 Mio. Euro aus dem Sondervermögen von Landesmitteln sowie 115 Mio. Euro aus Bundesmitteln an die Gemeinden verteilt. Die Mittel sollen für Maßnahmen zur Unterbringung, Betreuung und Digitalisierung der Ausländerbehörden verwendet werden.

Laut Bewilligungsbescheid handelt es sich um zweckgebundene Zuwendungen für Kosten im Zeitraum 24. Februar 2022 bis 31. Dezember 2024. Zur Abgrenzung empfehlen wir folgendes Vorgehen:

  • Da in vielen Fällen der Jahresabschluss 2022 schon festgestellt worden ist, ist eine Zuordnung für das Haushaltsjahr ausgeschlossen.
  • Die Mittel können im Haushaltsjahr 2023 vollständig als Ertrag ausgewiesen werden, wenn eine entsprechende vollständige Verwendung bis 31.12.2023 nachgewiesen werden kann. Ansonsten ist ein Teil der Mittel als Verbindlichkeit zu passivieren und im Haushaltsjahr 2024 als Ertrag auszuweisen, wenn entsprechende Aufwendungen vorliegen.
  • Sollten die Aufwendungen insgesamt in dem Zeitraum höher sein als die finanziellen Zuwendungen und andere Erträge in dem Bereich, können auch in der Höhe der benötigten Mittel im Haushaltsjahr 2024 Abgrenzungen als Verbindlichkeiten vorgenommen werden, so dass die geplanten Aufwendungen 2024 gedeckt sind und Verluste im Haushaltsjahr 2023 in dem Bereich ausgewiesen werden. 

Nach Auskunft des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW werden den Gemeinden im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeiten höchstmögliche Wahlrechte eingeräumt.