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Publikation:

Begleitung bei der Umstellung auf den neuen § 2b UStG

01 Oktober 2023

Christian Trost, Geschäftsführer
Steuerberater
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Henning Overkamp, Geschäftsführer
Rechtsanwalt, Steuerberater
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Die juristischen Personen des öffentlichen Rechts müssen spätestens ab dem 1. Januar 2025 die neue Rechtslage nach dem StÄndG 2015 anwenden. Die Umsatzbesteuerung wird durch die Einführung des § 2b UStG neu ausgerichtet. Entsprechend den europäischen Vorgaben der Mehrwertsteuersystemrichtlinie wird die unternehmerische Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes zum Teil erheblich ausgeweitet und die Besteuerung erfolgt unabhängig von körperschaftsteuerlichen Vorgaben. Um die Umsetzung der neuen Regelungen sicherzustellen, bedarf es einer systematischen und grundlegenden Vorgehensweise. Dabei sind steuerliche Optimierungspotentiale aufzudecken und zu nutzen. Auch vertragliche und organisatorische Veränderungen sind erforderlich. Aufgrund des beträchtlichen Aufwandes sollte mit der Umstellung der Verwaltung zeitnah begonnen werden.

Unser Beratungsansatz ist auf die Ableitung konkreter Entscheidungsempfehlungen ausgerichtet, um einen für Sie optimalen Übergang zur neuen Gesetzeslage zu ermöglichen. Wir zeigen Ihnen im Rahmen der Beratung Verbesserungsmöglichkeiten und Optimierungspotentiale auf und sorgen für eine verlässliche Grundlage, um richtige unternehmerische Entscheidungen treffen zu können.

Im November 2021 ist die Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Teil des Unternehmensverbundes der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geworden. 

Von diesem Schritt profitieren beide Seiten: Wir können unsere Kunden im dynamischen Münsterland mit der vollen Expertise einer national breit aufgestellten und international vernetzten Gesellschaft beraten und begleiten. BDO profitiert von der großen Concunia-Expertise im öffentlichen Sektor - denn unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BDO Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gelten als Spezialisten im Beratungs- und Prüfungsbereich kommunaler Institutionen. 

Von diesen Vorteilen können auch Sie profitieren. Unser Leistungsportfolio ist speziell auf die Bedürfnisse juristischer Personen des öffentlichen Rechts eingestellt – ein Schwerpunkt, in dem wir seit langer Zeit mit hoher Expertise und großem Engagement tätig sind. Neben unserer Praxis, wie etwa in der steueroptimierenden und gleichzeitig betriebswirtschaftlichen Beratung öffentlicher Verwaltungen und Unternehmen sind wir auch im Bereich der Aus- und Fortbildung und als Autoren vertreten. Gerne werden wir auch für Sie tätig – nehmen Sie Kontakt auf!

Warum BDO?

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