Gebührenkalkulation

Dient eine Einrichtung der Kommune überwiegend dem Vorteil von Einzelnen, werden Benutzungsgebühren erhoben, sofern kein privatrechtliches Entgelt gefordert. Kommunale Benutzungsgebühren stehen dabei häufig im Spannungsfeld gebührenpolitischer Finanzziele, einer öffentlichen Auseinandersetzung um die angemessene Gebührenhöhe sowie einer rechtlich einwandfreien Kalkulation der Gebührensätze. Bei der Ermittlung der Gebühren bestehen verschiedene Ermessensspielräume, die unter Umständen einen höheren Gebührensatz rechtfertigen. Der Haushaltsausgleich wird unterstützt.

Zielsetzung

Durch die Überprüfung vorhandener Gebührenbedarfsberechnungen werden einerseits verschiedene Potentiale erkannt, die eine höhere Gebühr rechtfertigen. Andererseits geben wir Ihnen die Sicherheit, dass die Gebührensatzungen auf eine rechtssichere Grundlage gestellt werden. Durch Einführung zusätzlicher Gebührentatbestände werden zusätzliche Einnahmen erzielt, die nicht zwingend mit erhöhten Belastungen der Bürgerinnen und Bürger verbunden sind.

Wir sind Referentinnen und Referenten bei verschiedenen kommunalen Aus- und Fortbildungseinrichtungen. Darüber hinaus sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Autorinnen und Autoren an verschiedenen Veröffentlichungen beteiligt.

Unsere Leistungen im Einzelnen

Gebührenbedarfsberechnung und Betriebskostenabrechnung

Die Erstellung der i. d. R. jährlichen Gebührenbedarfsberechnung sowie der Betriebskostenabrechnung nach Abschluss des Gebührenerhebungszeitraums und der Arbeiten für den Jahresabschluss der Kommune bindet erhebliche Personalressourcen. In der Regel besteht dabei eine Abhängigkeit von den Fähigkeiten und Kompetenzen einer einzelnen Mitarbeiterin oder eines einzelnen Mitarbeiters, die bzw. der neben einer fachlichen Expertise über eine hohe Kompetenz im Bereich der Kostenrechnung sowie der rechtlichen Anforderungen des kommunalen Abgabengesetzes verfügen muss. 

Durch Auslagerung der Tätigkeiten lassen sich Abhängigkeiten von einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern reduzieren und zugleich unsere Kompetenzen nutzen. Mit unseren Erfahrungen geben wir Ihnen „einen Blick von außen“ und verschaffen Ihnen zusätzliche Erkenntnisse bei der Gebührenbedarfsberechnung.

Einführung neuer Gebührentatbestände

Gebühren sind zu erheben, wenn eine Einrichtung überwiegend dem Vorteil Einzelner dient. Die Gebühren sind dann der Finanzierung dieser Maßnahmen durch Steuergelder vorzuziehen. Im Rahmen unserer Prüfungs- und Beratungstätigkeit stellen wir fest, dass Kommunen dieser Priorisierung der Gebührenfinanzierung vor einer Steuerfinanzierung nicht immer vollständig nachkommen. Daneben stellt die Nicht-Erhebung von Gebühren einen Verzicht auf eine Eigenfinanzierungsform dar, die den Haushaltsausgleich unterstützen würde. Unter Umständen sind jährliche Haushaltsentlastungen in erheblicher Größenordnung zu erzielen.

Veränderung bei Ermittlung der ansatzfähigen Kosten

Auch bei der Überprüfung der Ermittlung der ansatzfähigen Kosten stellen wir häufig fest, dass nicht alle Potentiale genutzt werden. Dabei geht es nicht nur um die Gebührenermittlung auf Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten oder die Ermittlung einer angemessenen Eigenkapitalverzinsung. Es bieten sich aus unserer Sicht weitere Anknüpfungspunkte, die letztendlich damit den Haushaltsausgleich der Gemeinde unterstützen.

Der jährliche Ermittlungsaufwand zur Indizierung der Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerte schreckt viele Kommunen von der Umstellung der Abschreibungsbasis ab. Mit unserem bewährten Tool ist die Ermittlung der Wiederbeschaffungszeitwerte für das Vermögen der Kommune mit einem überschaubaren Zeitaufwand möglich. Eine verträgliche Eigenkapitalverzinsung kann ebenfalls in kurzer Zeit rechtssicher ermittelt werden.

Immer wieder sind Gebührensatzungen Streitpunkt bei Gerichtsverfahren zwischen der festsetzenden Kommune und der belasteten Bürgerin bzw. dem belasteten Bürger. Die Kommune hat ein Interesse daran, dass ihre Gebührensatzung rechtmäßig und gerichtsfest gestaltet wird. Gerne nehmen wir uns die Zeit, im Rahmen eines Quickchecks eine Überprüfung von Gebührenermittlung und Gebührensatzung durchzuführen und somit Rechtssicherheit für die Kommune und deren betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzustellen. Der Zeitaufwand dafür ist geringer, als Sie vielleicht glauben.

Mögliche gebührenrechnende Einrichtungen sind:

  • Abfall
  • Abwasser
  • Friedhof
  • Straßenreinigung
  • Winterdienst
  • Übergangsheime für Obdachlose und anerkannte Flüchtlinge
  • Rettungsdienst
  • Märkte

Nutzen Sie unsere Kompetenz!

Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begleiten wir zahlreiche Unternehmen und Verwaltungen bei der Einführung, Umstellung und Überprüfung ihrer Gebührenermittlungen. Im Jahr vor der Gebührenerhebung übernehmen wir für Sie die jährliche Fortschreibung der Gebührenbedarfsberechnungen. Nach Abschluss des Gebührenerhebungszeitraums erstellen wir Betriebskostenabrechnungen zur Überprüfung der Bemessungsgrundlagen.

Darüber hinaus stehen wir beratend bei der Einführung neuer Gebührentatbestände zur Verfügung. Wir unterstützen unsere Kundinnen und Kunden bei der Einführung von Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerte oder der Ermittlung einer bedarfsgerechten Eigenkapitalverzinsung.

Gerne überprüfen wir die Gebührensatzungen auf ihre Rechtskonformität oder unterstützen bei der Erstellung neuer Gebührensatzungen. Hierzu stehen Ihnen unsere erfahrenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung.