Gebührenkalkulation

Kommunale Benut­zungsgebühren stehen dabei häufig im Spannungsfeld gebührenpolitischer Finanzziele, einer öffentlichen Auseinandersetzung um die angemessene Gebührenhöhe sowie einer rechtlich einwandfreien Kalkulation der Gebührensätze. Bei der Ermittlung der Gebühren bestehen ver­schiedene Ermessensspielräume, die unter Umständen einen höheren Gebührensatz rechtferti­gen. Der Haushaltsausgleich wird unterstützt.

ZIELSETZUNG

Durch die Überprüfung vorhandener Gebührenbedarfsberechnungen werden einerseits ver­schiedene Potentiale erkannt, die eine höhere Gebühr rechtfertigen. Andererseits geben wir Ihnen die Sicherheit, dass die Gebührensatzungen auf eine rechtssichere Grundlage gestellt werden. Durch Einführung zusätzlicher Gebührentatbestände werden zusätzliche Einnahmen erzielt, die nicht zwingend mit erhöhten Belastungen der Bürger verbunden sind.

Wir sind Referenten bei verschiedenen kommunalen Aus- und Fortbildungseinrichtungen. Dar­über hinaus sind unsere Mitarbeiter als Autoren an verschiedenen Veröffentlichungen beteiligt.

UNSERE LEISTUNGEN IM EINZELNEN

GEBÜHRENBEDARFSBERECHNUNG UND BETRIEBSKOSTENABRECHNUNG

Die Erstellung der i.d.R. jährlichen Gebührenbedarfsberechnung sowie der Betriebskostenab­rechnung nach Abschluss des Gebührenerhebungszeitraums und der Arbeiten für den Jahres­abschluss der Kommune bindet erhebliche Personalressourcen. In der Regel besteht dabei eine Abhängigkeit von den Fähigkeiten und Kompetenzen eines einzelnen Mitarbeiters, der neben einer fachlichen Expertise über eine hohe Kompetenz im Bereich der Kostenrechnung sowie der rechtlichen Anforderungen des kommunalen Abgabengesetzes verfügen muss.

Durch Auslagerung der Tätigkeiten lassen sich Abhängigkeiten von einzelnen Mitarbeitern reduzieren und zugleich unsere Kompetenzen nutzen. Mit unseren Erfahrungen geben wir Ihnen „einen Blick von außen“ und verschaffen Ihnen zusätzliche Erkenntnisse bei der Gebührenbe­darfsberechnung.

EINFÜHRUNG NEUER GEBÜHRENTATBESTÄNDE

Gebühren sind zu erheben, wenn eine Einrichtung überwiegend dem Vorteil Einzelner dient. Die Gebühren sind dann der Finanzierung dieser Maßnahmen durch Steuergelder vorzuziehen. Im Rahmen unserer Prüfungs- und Beratungstätigkeit stellen wir fest, dass Kommunen dieser Priorisierung der Gebührenfinanzierung vor einer Steuerfinanzierung nicht immer vollständig nachkommen. Daneben stellt die Nicht-Erhebung von Gebühren einen Verzicht auf eine Eigen­finanzierungsform dar, die den Haushaltsausgleich unterstützen würde. Unter Umständen sind jährliche Haushaltsentlastungen in erheblicher Größenordnung zu erzielen.

VERÄNDERUNG BEI ERMITTLUNG DER ANSATZFÄHIGEN KOSTEN

Auch bei der Überprüfung der Ermittlung der ansatzfähigen Kosten stellen wir häufig fest, dass nicht alle Potentiale genutzt werden. Dabei geht es nicht nur um die Gebührenermittlung auf Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten oder die Ermittlung einer angemesse­nen Eigenkapitalverzinsung. Es bieten sich aus unserer Sicht weitere Anknüpfungspunkte, die letztendlich damit den Haushaltsausgleich der Gemeinde unterstützen.

Der jährliche Ermittlungsaufwand zur Indizierung der Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerte schreckt viele Kommunen von der Umstellung der Abschreibungsbasis ab. Mit unserem bewährten Tool ist die Ermittlung der Wiederbeschaffungszeitwerte für das Ver­mögen der Kommune mit einem überschaubaren Zeitaufwand möglich. Eine verträgliche Eigenkapitalverzinsung kann ebenfalls in kurzer Zeit rechtssicher ermittelt werden.

Immer wieder sind Gebührensatzungen Streitpunkt bei Gerichtsverfahren zwischen der festsetzenden Kommune und dem belasteten Bürger. Die Kommune hat ein Interesse daran, dass ihre Gebührensatzung rechtmäßig und gerichtsfest gestaltet wird. Gerne nehmen wir uns die Zeit, im Rahmen eines Quickchecks eine Überprüfung von Gebührenermittlung und Gebührensatzung durchzuführen und somit Rechtssicherheit für die Kommune und deren betroffene Mitarbeiter herzustellen. Der Zeitaufwand dafür ist geringer, als Sie vielleicht glauben.

Mögliche gebührenrechnende Einrichtungen sind:

  • Abfall
  • Abwasser
  • Friedhof
  • Straßenreinigung
  • Winterdienst
  • Übergangsheime für Obdachlose und anerkannte Flüchtlinge
  • Rettungsdienst
  • Märkte

NUTZEN SIE UNSERE KOMPETENZ!

Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begleiten wir zahlreiche Unternehmen und Verwaltungen bei der Einführung, Umstellung und Über­prüfung ihrer Gebührenermittlungen. Im Jahr vor der Gebührenerhebung übernehmen wir für Sie die jährliche Fortschreibung der Gebüh­renbedarfsberechnungen. Nach Abschluss des Gebührenerhebungszeitraums erstellen wir Betriebskostenabrechnungen zur Überprüfung der Bemessungsgrundlagen.

Darüber hinaus stehen wir beratend bei der Einführung neuer Gebührentatbestände zur Verfügung. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Einführung von Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerte oder der Ermittlung einer bedarfsgerechten Eigenkapitalver­zinsung.

Gerne überprüfen wir die Gebührensatzungen auf ihre Rechtskonformität oder unterstützen bei der Erstellung neuer Gebührensatzun­gen. Hierzu stehen Ihnen erfahrene Ansprechpartner zur Verfügung.