Reform des „Unterschwellen-Vergaberechts“ auf Bundes- und Landesebene – mehr „Beinfreiheit“ für öffentliche Auftraggeberinnen und Auftraggeber bei Vergaben
Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene ist aktuell ein Trend zur deutlichen Anpassung der maßgeblichen Wertgrenzen im Unterschwellenbereich festzustellen. Ziel ist gemeinhin, erleichterte und weniger formale Vergabeverfahren zu ermöglichen.