Sehr geehrte Damen und Herren,
ich freue mich, Ihnen die neue Ausgabe unseres Newsletters präsentieren zu können. Neue Herausforderungen für die öffentliche Verwaltung kündigen sich an. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung und das Urteil des OVG Münster zur Gebührenkalkulation am 17. Mai 2022 sind dabei hervorzuheben. Außerdem läuft der Countdown für die neuen steuerlichen Rahmenbedingungen zum § 2b UStG.
Besonders hinweisen möchte ich auf unseren Kommunaltag am 1. September 2022.
Weitere Ausführungen dazu finden Sie in unserem Newsletter.
Ihnen eine schöne Sommerzeit!
HINWEIS AN DEN LESER
Die aktuelle Information „Public Sektor“ sowie zahlreiche weitere BDO Publikationen stehen für Sie auch im Internet bereit unter www.bdo.de und www.bdo-concunia.de.
Mit unserem „Newsletter Public“ berichten wir über Entwicklungen bei öffentlichen Institutionen in der Verwaltungsführung, im Haushalts- und Rechnungswesen, im IT-Bereich sowie im Steuer- und Vergaberecht.
Die Autoren haben diese Informationen mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Wir bitten aber um Verständnis dafür, dass die BDO für gleichwohl enthaltene etwaige Informationsfehler keine Haftung übernimmt. Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem „Public Sektor“ nur um allgemeine Hinweise handeln kann, die die Prüfung und erforderliche individuelle Beratung eines konkret zu beurteilenden Sachverhalts nicht zu ersetzen vermögen.
Für Rückfragen und Ihre persönliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zu Verfügung.
INHALTSVERZEICHNIS
Führung und Steuerung
- Risiko Bauprojekt – Warum in Unternehmen und Verwaltung Bauvorhaben aus dem Ruder laufen
- Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Kommunalwirtschaft
Rechnungslegung und Haushaltsrecht
- Gebührenkalkulation – Abwassergebühr -„Quo vadis“? Geänderte Rechtsprechung zur Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwert und zur kalkulatorischen Verzinsung
- Neufassung der VV LHO NRW zur Berichtspflicht über die Bezüge nach § 53 HGrG
Besteuerung