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  • Prüfungsleistung für besondere Anlässe

Weitere Prüfungs- und Bestätigungsleistungen

Es gibt viele Gründe, die Ordnungsmäßigkeit von Informationen oder die Eignung und Wirksamkeit von Prozessen durch einen unabhängigen Prüfer validieren zu lassen. Es gibt viele Nutzer dieser Informationen bzw. Aussagen: Unternehmer, Zuschussgeber, Kapitalgeber, Anteilseigener, Stakeholder.

Mit unseren entwickelten Prüfungsansätzen und unserer Expertise werden wir den individuellen Anforderungen gerecht, bieten Ihnen nicht nur eine objektive Berichterstattung, sondern zeigen auch Lösungsmöglichkeiten auf, wenn es notwendig erscheint.

Weitere Prüfung und Bestätigungsleistung sind unter anderem:

  • Prüfungen nach § 53 HGrG
  • IT-Prüfungen/Prüfungen der Informationstechnologie
  • Prüfungen nach stiftungsrechtlichen Bestimmungen
  • Prüfungen der Arbeitsergebnisrechnung nach WVO
  • Fördermitteltestate im Gesundheits- und Sozialwesen
  • Sanierungsprüfungen (Sanierungskonzepte, Insolvenz)
  • Prüfungen von Risiko- und Compliance-Management-Systemen
  • Unterschlagungsprüfungen
  • Prüfungen von zweckentsprechender Verwendung von Fördermitteln
  • Interne Revisionsleistungen

Ihre Vorteile:

  • Einsatz von erfahrenen Prüfern mit Branchen- und Fachexpertise
  • Kenntnis der regulatorischen Anforderungen
  • Lösungsorientierte Prüfungsleistungen, wenn es notwendig erscheint.
  • Neutraler Blick von außen