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  • Das Steuerrecht macht vor Einrichtungen
    des Gesundheits- und Sozialwesens nicht halt

Steuerberatung im Gesundheits- und Sozialwesen

Auch die Non-Profit-Organisationen sind zur Erstellung von Steuererklärungen verpflichtet und werden regelmäßig durch die Finanzbehörden geprüft.

Unsere Tätigkeitsfelder und Kompetenzen sind:

  • Bearbeitung von Fragen aller Art des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts
  • Steuerliche Gestaltung von Satzungen und Gesellschaftsverträgen sowie von Verträgen anderer Art
  • Beratung und Betreuung bei Umstrukturierungen, Verschmelzungen, Ausgliederungen sowie Sanierungen
  • Beratung und Betreuung bei steuerlichen Außenprüfungen
  • Bearbeitung von Fragen der Ertragsbesteuerung von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, insbesondere Gewinnermittlungen von steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben
  • Bearbeitung von Fragen der Umsatzbesteuerung von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, insbesondere zur Anwendung und zum Umfang von Steuerbefreiungen zum ermäßigten Steuersatz sowie zum Vorsteuerabzug
  • Beratung bei umsatzsteuerlichen Organschaften
  • Betreuung von Verfahren vor den Finanzgerichten
  • Beratung bei der Entwicklung von Verrechnungspreisen im Non-Profit-Bereich sowie bei der vertraglichen Ausgestaltung von leistungsbezogenen Verträgen
  • Bearbeitung bzw. Erstellung von Steuererklärungen inkl. Mittelverwendungsrechnungen

Ihre Vorteile:

  • Erfahrung im Steuerrecht zur Gemeinnützigkeit
  • Professionelle Betreuung
  • Wenn notwendig, auch in Diskurs mit der Finanzverwaltung
  • Steuerliche Optimierung und Gestaltung stehen auch im Fokus