BDO Concunia Public Nr. 4

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne informieren wir Sie wieder über aktuelle Themen für öffentliche Institutionen. Schwerpunkt in dieser Ausgabe sind ausgewählte Themen verschiedener Rechtsgebiete. Natürlich haben wir in bewährter Form weiterhin steuerrechtliche und rechnungslegungsbezogene Fragestellungen für Sie aufbereitet. Somit ist der Newsletter hoffentlich für Sie eine willkommene Abwechslung zu den schwierigen Haushalts- bzw. Wirtschaftsplanungen. 
    
Ihnen eine erkenntnisreiche Lektüre.


HINWEIS AN DEN LESER

Die aktuelle Information „Public Sektor“ sowie zahlreiche weitere BDO Publikationen stehen für Sie auch im Internet bereit unter www.bdo.de und www.bdo-concunia.de.

Mit unserem „Newsletter Public“ berichten wir über Entwicklungen bei öffentlichen Institutionen in der Verwaltungsführung, im Haushalts- und Rechnungswesen, im IT-Bereich sowie im Steuer- und Vergaberecht.

Die Autoren haben diese Informationen mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Wir bitten aber um Verständnis dafür, dass die BDO für gleichwohl enthaltene etwaige Informationsfehler keine Haftung übernimmt. Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem „Public Sektor“ nur um allgemeine Hinweise handeln kann, die die Prüfung und erforderliche individuelle Beratung eines konkret zu beurteilenden Sachverhalts nicht zu ersetzen vermögen.

Für Rückfragen und Ihre persönliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zu Verfügung.


INHALTSVERZEICHNIS

Führung und Steuerung

  1. Fortbildungspflicht für kommunale Vertreter in Aufsichtsgremien in NRW

Rechnungslegung und Haushaltsrecht

  1. Gesetzesentwurf zum zweiten Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften in NRW
  2. Nachhaltigkeitsberichterstattung bei Unternehmen der öffentlichen Hand

Öffentliches Wirtschaftsrecht

  1. Urteil des OVG Münster zum Kommunalabgabenrecht nicht rechtskräftig: Was prüft das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde?
  2. Einsatz von Cloudsoftware – OLG Karlsruhe kippt überzogene Anforderungen bei öffentlichen Ausschreibungen – Die Microsoft Data Boundary kommt! 
  3. Saubere Fahrzeuge beschaffen: Gesetzlich festgelegte Beschaffungsquoten beachten, Förderpotentiale ausschöpfen!

Öffentliches Steuerrecht

  1. BMF-Schreiben zur Frage der Vorsteuerberechtigung nach § 15a UStG bei Aufgabe nur einer von mehreren Tätigkeiten
  2. BFH legt EuGH Frage zum Umfang steuerfreier Vermietungen nach § 4 Nr. 12 UStG vor

IT

  1. Lage der IT-Sicherheit in öffentlichen Verwaltungen